DFV Landesverband Thüringen e. V.

Positionen

Grundsatzerklärung

Wir Freidenker stehen ein:

Für die strikte Trennung von Staat und Kirche und der Kirche von der Schule.

Das verlangt nach der Eliminierung jeglichen „Gottes“-Bezuges aus Grundgesetz und Landesverfassungen und das bedeutet auch die Unzulässigkeit der religiösen Eidesformel im öffentlichen Leben.
Das verlangt nach öffentlichen Räumen frei von religiösen Symbolen. Also weg mit allen religiösen Symbolen aus Amtsstuben, Gerichtssälen und Schulklassen!
Das verlangt nach der Abschaffung jeglicher Militärseelsorge. Also weg mit dem Befehl „Helm ab zum Gebet!“
Das verlangt nach einer Selbstfinanzierung aller Religionsgemeinschaften. Also weg mit privilegierenden Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ für einige Gemeinschaften und weg mit dem Einzug der sogenannten Kirchensteuer durch den Staat und seine Finanzämter!
Das verlangt nach der Abschaffung jeglicher Besoldung kirchlicher Angestellter aus öffentlichen Haushalten und das verlangt nach Ausbildung des kirchlichen Nachwuchses ausschließlich an kirchlichen Bildungseinrichtungen und auch nicht zu finanziellen Lasten der Allgemeinheit.
Das verlangt nach der Aufhebung der privilegierten Mitgliedschaft der christlichen Großkirchen in öffentlichen Aufsichtsgremien, wie z.B. den Rundfunkräten. Also auch weg mit rein religiösen Sendungen aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk!
Das verlangt nach Aufhebung der kirchlichen Trägerschaft von allgemeinbildenden Schulen und anderen Kindereinrichtungen.
Das verlangt nach Aufhebung der kirchlichen Trägerschaft über Krankenhäuser und weitere Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und das verlangt nach einem Verbot der Einmischung in allgemein medizinische Belange durch kirchliche Seelsorger und Räumlichkeiten (Kapellen etc.) in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen.

Für die völlige Emanzipation des Individuums in einer freien Gesellschaft gleichberechtigter und selbstbestimmter Menschen.

Das verlangt nach individuellen Rechten und Pflichten des Einzelnen gegenüber dem Staat, also nach einem vom Individuum ausgehenden Steuer- und Sozialrecht. Also weg mit „Ehegattensplitting“, „Bedarfsgemeinschaften“ und „Familienversicherung“!
Das verlangt nach der Gleichstellung aller Lebens-, Liebes- und Partnerschaftsformen, die Menschen auf freiwilliger Grundlage eingehen. Also weg mit allen Bestimmungen, die nur eine Form privilegieren!
Das verlangt nach einem diesem Grundsatz gerecht werdenden Familien-, Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht. Also weg mit allen Bestimmungen, die nicht zwischenmenschliche Beziehungen, sondern ökonomische Beziehungen zur Grundlage haben!
Das verlangt nach einem Scheidungsverfahren durch beiderseitige Erklärung der Partner vor einem Standesbeamten. Deshalb auch weg mit dem sowohl Mann als auch Frau diskriminierenden und Abhängigkeit schaffenden Ehegatten-Unterhalt!

Für Toleranz und Gewissensfreiheit und gegen jegliche Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.

Das verlangt nach einer Sexualmoral frei von christlichen und anderen religiösen Dogmen und nach staatlicher Anerkennung jeglicher freier, verantwortungsvoller Sexualität unter freien und mündigen Menschen. Also weg mit allen Strafrechtsbestimmungen, die diesem Grundsatz widersprechen!
Das verlangt nach der freien Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper. Also weg mit dem § 218 und der diskriminierenden „Beratungspflicht“ durch kirchliche u.a. Institutionen!

Für die freie Selbstbestimmung über das eigene Leben und den eigenen Körper und gegen jede Diskriminierung wegen der körperlichen und geistigen Verfassung.
Das verlangt nach der uneingeschränkten Anerkennung aller Patientenverfügungen durch  Staat, Gerichte und Gesundheitseinrichtungen.
Das verlangt auch nach einem Recht auf seinen Freitod im Sinne der Sterbehilfe, wenn der Mensch wegen schwerer gesundheitlicher Probleme nicht mehr leben kann und will.

Beschlossen vom Landesvorstand
am 11. Juli 2008

Positionen des DFV Thüringen zur Sprachpflege

Grundsätzliches:

Jegliche Allgemeinbildung beruht auf dem Gebrauch und der Beherrschung der Muttersprache.
Denken ganz allgemein, wie auch freies Denken, verlangt ebenfalls nach Beherrschung und  alltäglichen Gebrauch der Muttersprache.
Nur wer seine Muttersprache beherrscht, kann auch wirklich Fremdsprachen erlernen und anwenden.
Wenn einem Volk Sprache, Kultur und Geschichte genommen werden, verliert es seine Identität und seine Schöpferkraft. Daher muß Deutsch im öffentlichen Raum die vorrangige Sprache sein.

Sprachpolitische Forderungen:

Gesetzestexte, Verlautbarungen und Werbekampagnen von Bundestag und Bundesregierung,  von Landtag und Landesregierung sowie der kommunalen Ebene und nicht zuletzt  die Kommunikation mit dem Bürger müssen in verständlicher deutscher Sprache abgefasst sein.

Bundesregierung, Landesregierung und kommunale Verwaltungen müssen als Anteilseigner, Genehmigungsbehörde oder Investor eine durchgängige Verwendung der deutschen Sprache in Beschilderungen und Leitsystemen usw. gewährleisten. Das betrifft u.a. auch die Beschriftung in öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Flughäfen und Seehäfen. Hier muß die deutsche Sprache grundsätzlich an erster Stelle und in verständlicher Weise zwingend genutzt werden.

Die allgemeine Unterrichtssprache in Schulen und Hochschulen ist Deutsch. Das Lehrfach „Deutsch“ ist in allen Klassenstufen mit der für eine optimale Sprachpflege notwendigen Stundenzahl zu planen. Dies gilt sinngemäß auch für Vorschuleinrichtungen.

Deutsch muß wieder die nationale Wissenschaftssprache sein. Konferenzen, Lehrveranstaltungen usw. in Deutschland und mit überwiegend deutschsprachigen Teilnehmern sind grundsätzlich deutschsprachig durchzuführen.

Deutsch muß in der Europäischen Union eine der Arbeits- und Veröffentlichungssprachen sein. Dies um so mehr, weil Deutsch in der EU die am meisten gesprochene Muttersprache ist.

Die Spitzenverbände der privaten Wirtschaft sollen sich dafür einsetzen, dass Gebrauchs- oder Betriebsanleitungen, Bedienelemente sowie die Garantievoraussetzungen eines im Inland vertriebenen Produktes auch in deutscher Sprache abgefasst sind.

Privaten Unternehmen in Industrie, Medien, Handel und Dienstleistungen sollte es Verpflichtung sein, sich im Inland ausschließlich der deutschen Sprache zu bedienen. Das Verwenden der deutschen Sprache betrifft nicht nur die interne Kommunikation, sondern ganz besonders  Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit den Kunden. Die Deutschsprachigkeit soll neben Produkt- und Dienstleistungsbezeichnungen auch für alle schriftlichen Dokumente wie Rechnungen, Verträge Formulare usw. gelten.

Die deutsche Rechtschreibung muß einheitlich geregelt sein. Die Unsinnigkeiten der sogenannten Rechtschreibreform sind rückgängig zu machen.

Deutsche Liedtexter und deutsche Sänger sollen sich an ihr deutsches Publikum überwiegend in deutscher Sprache wenden. Fernsehen und Radio sollen in verstärktem Maße deutschsprachige Musik senden.

Auch die deutschen Mundarten sollen geschützt und gepflegt werden, denn diese sind ein fester Bestandteil der regionalen Geschichte und nationalen Besonderheiten.

 

Beschlossen vom Landesvorstand
am 11. Juli 2008

 

Für die Durchsetzung der Trennung von Staat und Kirche

und für die Trennung der  Kirche von der Schule

Allgemeines und Verfassungsrechtliches:

Der DFV Thüringen vertritt traditionell die Interessen konfessionsfreier Menschen. Die Verwirklichung der Trennung von Staat und Kirche sollte in einem modernen freiheitlich-demokratischen Staatswesen eine Selbstverständlichkeit sein.
Diese Trennung ergibt sich zwingend aus der verfassungsmäßig gebotenen Neutralität des Staates in Religions- und Weltanschauungsfragen.
Die Durchsetzung dieses Trennungsgebotes im Freistaat Thüringen ist um so dringender, weil sich mehr als zwei Drittel der Staatsbürger/der Einwohner dieses Bundeslandes als konfessionsfrei bekennen. Die Trennung von Staat und Kirche bekam in Deutschland bereits nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im Jahre 1919 Verfassungsrang. Dabei griff die Weimarer Nationalversammlung zwar nicht  auf ein der Verfassung vorgelagertes Verständnis des Laizismus zurück, doch sie schuf einen eigenen Regelungskomplex, der auf Religionsfreiheit, weltanschaulicher Neutralität des Staates und Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften beruht. Die Religionsausübung wurde damit zwar nicht zur Privatsache erklärt, sondern sie blieb öffentliche Angelegenheit, die jedoch dem Staat entzogen wurde. Die rechtlichen Grundlagen bildeten die Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung. Diese sind durch Artikel 140 GG nach wie vor Bestandteil des geltenden Verfassungsrechts.

Trennung der Kirche von der Schule:

Für uns Thüringer Freidenker heißt Trennung der Kirche von der Schule im einzelnen:

  • Öffentliche Pflichtschulen müssen als Gemeinschaftsschulen weltanschaulich neutral sein.
  • Eine Missionierung und Glaubensunterweisung ihrer Schüler, die zu mehr als zwei Drittel nicht konfessionell gebunden sind, darf nicht erfolgen, schon gar nicht zu Lasten aller Bürger/Steuerzahler. Die Diskrepanz bei der Verteilung von materiellen Ressourcen und dem real gegebenen konfessionsfreien Leben eines erheblichen Teiles der Bevölkerung der BRD, im Osten sogar der Bevölkerungsmehrheit,  darf nicht auf dem Rücken aller Kinder weitergeführt werden und sie darf diese neue Generation nicht unsinnig spalten.
  • Verfassungs- und sonstige gesetzliche Bestimmungen, die Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach und Lehrplanbestandteil garantieren, sind aufzuheben.
  • Daraus folgt auch, dass es keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Zwangs-‚Ersatz’-Unterricht (z.B. Ethik) geben darf. Denn das unterstellt einen Bedarf an moralisch-sittlichem Nachhilfeunterricht für konfessionsfreie Schüler.
  • Der verfassungsmäßig postulierten Religions- und Weltanschauungsfreiheit entspräche ein Unterrichtsfach, das von einem neutralen Standpunkt über die Geschichte von Religionen und philosophischen Richtungen aus allen Kulturkreisen der Menschheit informiert und so die mündige, eigenverantwortliche Orientierung des Einzelnen ermöglicht und befördert.
  • Unterweisungen in Religion sind interne Angelegenheiten der Kirchen und Glaubensgemeinschaften, sowohl der christlichen als auch der nichtchristlichen, und  haben ausschließlich mit ihren Kräften und in deren eigenen Räumlichkeiten stattzufinden.

Für ein Schulgesetz, das dem Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche
sowie der Kirche von der Schule entspricht:

Ein diesen Anforderungen und Gegebenheiten  entsprechendes Schulgesetz im Freistaat Thüringen steht noch aus. Das bisherige Schulgesetz, wie auch ein Entwurf für dessen Neufassung (insbesondere § 42 zum Religionsunterricht in der Schule) sind für den DFV Thüringen nicht hinnehmbar.

Wir fordern dessen Streichung sowie den Ersatz desselben in etwa nachstehender Form:
§ 42: Die Staatliche Schule des Freistaates Thüringen bietet in einem ordentlichen Lehrfach „Werte und Normen“ allgemeinbildenden, ethisch-humanistisch erziehenden, lebens- und religionskundlichen Unterricht an – bekenntnisfrei, religiös und weltanschaulich neutral.
Das Fach soll „… Schülerinnen und Schüler in besonderem Maß darin unterstützen, ihr Leben selbstbestimmt und verantwortlich zu gestalten und ihnen helfen, sich in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft mit ihren vielfältigen Wertvorstellungen und Sinnangeboten zunehmend eigenständig und urteilsfähig zu orientieren“.

Der DFV Thüringen wendet sich dagegen, dass die jungen Menschen der nächsten Generation bereits im Kindesalter und in der Schule in Konfessionen und Konfessionsfreiheit gespalten werden und daß die allgemeingültigen Lebensfragen, Werte und Normen in abgetrennten Lerngemeinschaften behandelt weden sollen. Wir Freidenker sind dagegen, dass diese Trennung mit dem allgemeinen Schulzeugnis kenntlich festgeschrieben wird und einzelne Religionsgemeinschaften ihre Mitglieder in den öffentlichen Schulen einem gemeinsamen Lernen aller Kinder entziehen dürfen.

Religionsgemeinschaften sollen die dazugehörige religiöse Bildung ihrer Mitglieder ausschließlich  in den eigenen Räume erteilen.  Der DFV Thüringen wendet sich deshalb letztlich dagegen, dass die christlichen Kirchen mit Billigung des Staates in Thüringen, bereits allein durch den Einsatz von Klerikern als Schullehrer respektive Religionskundelehrer Missionierung betreiben dürfen und dass der Staat das Schulwesen in den Dienst einer christlichen Missionierung stellt.

Der DFV Thüringen wendet sich auch dagegen, dass Vorschuleinrichtungen (Kindergärten und Kita) in großem Maße religiösen Trägern übergeben worden sind bzw. immer noch übergeben werden. Schon hier wird der Missionierung Tür und Tor geöffnet. Der DFV Thüringen setzt sich daher dafür ein, dass Vorschuleinrichtungen ausschließlich von kommunalen oder religiös und weltanschaulich neutralen Freien Träger betrieben werden dürfen. Übertragungen an religiöse Träger sind rückgängig zu machen.

Vorschläge des DFV Thüringen für die Ausgestaltung eines lebenskundlichen Lehrfaches

Aus Sicht des DFV Thüringen sollten in einem Lehrfach „Werte und Normen“ (oder auch als Lebenskundeunterricht oder LER „Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde“  zu benennen) die Idee eines Stufenkonzeptes umgesetzt werden.
a) Eine Grundstufe umfasst die Jahrgangsstufen 1 – 4. Hier wird Humanistische Lebenskunde mit ein bis zwei Wochenstunden als neues Fach angeboten und bereitet so auch auf den LER-Unterricht ab Jahrgangsstufe 5 vor.
b) In einer 1. Aufbaustufe, umfassend die Jahrgangsstufen 5 – 10, ist Lebenskunde ein Unterricht für jene Schülerinnen und Schüler, die sich über LER hinaus mit der Tradition, mit den Werten und mit den Ideen des weltlichen Humanismus in einer für ihr Leben fruchtbringenden Weise beschäftigen wollen. Wo die Voraussetzungen dafür günstig sind, könnten ab Klasse 5 auch fachübergreifende Projekte mit dem Fach LER erprobt werden. Dafür bieten sich besonders Themen mit besonderer Betonung der Werteerziehung an, wie z.B.“ Gewalt und Gewaltlosigkeit“, “ Toleranz statt Rechtsextremismus“, “ Dialog statt Kampf der Kulturen“ u.ä.
c) Eine 2.Aufbaustufe umfasst die Jahrgangsstufen 11 – 13 an Gymnasien. Hier könnten zusammen mit den Schülerinnen und Schülern für sie besonders interessante Themen wie „Humanismus und Lebenskunst“, „Humanismus und Religionen “ usw. als Kurse oder Projekte konzipiert und erprobt werden.

Zur Behandlung von Religionen in einem solchen Lehrfach:

Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten zur selbstbestimmten Orientierung bei Grundfragen des Menschseins unterstützt werden, so auch bei der Entwicklung ihrer Welt- und Lebensanschauung. Deshalb gehört zum Lebenskundeunterricht nicht nur das Kennenlernen des weltlichen Humanismus, sondern auch die Beschäftigung mit allen Religionen und anderen Weltanschauungen. Dabei wird der Unterricht Kompetenzen dafür vermitteln, mit religiös gläubigen Kindern und Jugendlichen unvoreingenommen reden zu können und dafür auch ein Grundwissen über Religionen aufbauen helfen. Religionen und andere Weltanschauungen werden nicht diffamiert oder lächerlich gemacht, sondern als Bemühungen von Menschen interpretiert, Antworten auf existenzielle Fragen zu finden. Zugleich werden ideologische Funktionen und gesellschaftliche Rollen von Religionen und Weltanschauungen analysiert. Alle Religionen und Weltanschauungen werden letztlich daran gemessen, welches Verhältnis sie zu den Menschenrechten formulieren und praktizieren.

Beschlossen vom Landesvorstand
am 10. September 2008

 

Positionen des DFV Thüringen zur Schule sowie zu Bildung und Erziehung

„Die Schule muss ein Lern- und Lebensort für alle Kinder und Jugendlichen sein, in dem Kultur, soziale Kompetenz und Demokratie unmittelbar vermittelt und erlebbar sind!“

Wir Thüringer Freidenker sehen deshalb Bedarf für eine Neugestaltung des Schulwesens und treten dabei für folgende Grundsätz und Ziele ein:

  • In den Bereichen der Öffentlichkeit, die staatlicher Verantwortung unterliegen, darf keine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft benachteiligt werden; Schule ist daher als Lern- und Lebensort nach dem Gleichheitsgrundsatz zu gestalten.
  • Grund-, Regelschule und Gymnasium müssen bekenntnisfreie Schule werden. Das beinhaltet die Abschaffung des den Generationenverband spaltenden Pflicht-Paar-Faches Religion / Ethik und die Einführung des bekenntnisfreien gemeinsamen Unterrichtsfaches Lebenskunde / LER für alle Kinder. Die Lehrinhalte dieses neuen Faches sind von einer unabhängigen Expertengruppe zu erarbeiten.
  • Bildung und Erziehung sind als ganzheitlicher Prozess in Kindertagesstätten, Schulen bis zur beruflichen Erstausbildung zu organisieren; Polytechnischer Unterricht ist in allen Schulformen anzubieten.
  • Einführung eines Vorschuljahres als Pflicht für alle Kinder
  • Gemeinsames, integratives Lernen mindestens bis zur Klasse 6, möglichst sogar bis zu Klasse 8
  • Abschluss der einzelnen Klassenstufen durch einheitliche Prüfungen. Dies setzt die Abstimmung der Lehrpläne der weiterführenden Schulen (bisher Regelschule ab Klasse 5, Gymnasium ab Klasse 5) voraus; stärkere Förderung der Gesamtschulen (IGS, KGS )
  • Festlegung einer angemessenen Obergrenze der Klassenfrequenz und Verminderung der Lehrerstundenzahl; Abbau des Leistungsdruckes und stärkere Zuwendung zur einzelnen Persönlichkeit
  • Aufwertung des Lehrerstandes in der Gesellschaft, das bedeutet sowohl eine angemessene Bezahlung, als auch die normale Vollzeitanstellung sowie den Verzicht auf Einsatz von Nichtpädagogen bzw. 1-€-Jobbern in Hort und schulischer Freizeitgestaltung; Orientierung der Pädagogen auf die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages als einem ganzheitlichen Prozess
  • Verbesserung bzw. Neu- und Umorientierung der Lehrerausbildung durch verstärkte Praxisorientierung
  • Befähigung aller Pädagogen zur sozialpädagogischen Betreuung der Schülerinnen und Schüler; Erziehungsberatung in den Schulen
  • verstärkte Zusammenarbeit mit allen für die Erziehung Verantwortlichen, insbesondere mit den Eltern

Beschlossen vom Landesvorstand
am 10. September 2008


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