{"id":21,"date":"2016-02-02T12:18:10","date_gmt":"2016-02-02T11:18:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/cms\/?page_id=21"},"modified":"2016-02-02T13:15:23","modified_gmt":"2016-02-02T12:15:23","slug":"positionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/index.php\/positionen\/","title":{"rendered":"Positionen"},"content":{"rendered":"<h2><u>Grundsatzerkl\u00e4rung<\/u><\/h2>\n<p>Wir Freidenker stehen ein:<\/p>\n<h3>F\u00fcr die strikte Trennung von Staat und Kirche und der Kirche von der Schule.<\/h3>\n<p>Das verlangt nach der Eliminierung jeglichen \u201eGottes\u201c-Bezuges aus Grundgesetz und Landesverfassungen und das bedeutet auch die Unzul\u00e4ssigkeit der religi\u00f6sen Eidesformel im \u00f6ffentlichen Leben.<br \/>\nDas verlangt nach \u00f6ffentlichen R\u00e4umen frei von religi\u00f6sen Symbolen. Also weg mit allen religi\u00f6sen Symbolen aus Amtsstuben, Gerichtss\u00e4len und Schulklassen!<br \/>\nDas verlangt nach der Abschaffung jeglicher Milit\u00e4rseelsorge. Also weg mit dem Befehl \u201eHelm ab zum Gebet!\u201c<br \/>\nDas verlangt nach einer Selbstfinanzierung aller Religionsgemeinschaften. Also weg mit privilegierenden Status \u201eK\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts\u201c f\u00fcr einige Gemeinschaften und weg mit dem Einzug der sogenannten Kirchensteuer durch den Staat und seine Finanz\u00e4mter!<br \/>\nDas verlangt nach der Abschaffung jeglicher Besoldung kirchlicher Angestellter aus \u00f6ffentlichen Haushalten und das verlangt nach Ausbildung des kirchlichen Nachwuchses ausschlie\u00dflich an kirchlichen Bildungseinrichtungen und auch nicht zu finanziellen Lasten der Allgemeinheit.<br \/>\nDas verlangt nach der Aufhebung der privilegierten Mitgliedschaft der christlichen Gro\u00dfkirchen in \u00f6ffentlichen Aufsichtsgremien, wie z.B. den Rundfunkr\u00e4ten. Also auch weg mit rein religi\u00f6sen Sendungen aus dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk!<br \/>\nDas verlangt nach Aufhebung der kirchlichen Tr\u00e4gerschaft von allgemeinbildenden Schulen und anderen Kindereinrichtungen.<br \/>\nDas verlangt nach Aufhebung der kirchlichen Tr\u00e4gerschaft \u00fcber Krankenh\u00e4user und weitere Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und das verlangt nach einem Verbot der Einmischung in allgemein medizinische Belange durch kirchliche Seelsorger und R\u00e4umlichkeiten (Kapellen etc.) in Krankenh\u00e4usern und sozialen Einrichtungen.<\/p>\n<h3>F\u00fcr die v\u00f6llige Emanzipation des Individuums in einer freien Gesellschaft gleichberechtigter und selbstbestimmter Menschen.<\/h3>\n<p>Das verlangt nach individuellen Rechten und Pflichten des Einzelnen gegen\u00fcber dem Staat, also nach einem vom Individuum ausgehenden Steuer- und Sozialrecht. Also weg mit \u201eEhegattensplitting\u201c, \u201eBedarfsgemeinschaften\u201c und \u201eFamilienversicherung\u201c!<br \/>\nDas verlangt nach der Gleichstellung aller Lebens-, Liebes- und Partnerschaftsformen, die Menschen auf freiwilliger Grundlage eingehen. Also weg mit allen Bestimmungen, die nur eine Form privilegieren!<br \/>\nDas verlangt nach einem diesem Grundsatz gerecht werdenden Familien-, Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht. Also weg mit allen Bestimmungen, die nicht zwischenmenschliche Beziehungen, sondern \u00f6konomische Beziehungen zur Grundlage haben!<br \/>\nDas verlangt nach einem Scheidungsverfahren durch beiderseitige Erkl\u00e4rung der Partner vor einem Standesbeamten. Deshalb auch weg mit dem sowohl Mann als auch Frau diskriminierenden und Abh\u00e4ngigkeit schaffenden Ehegatten-Unterhalt!<\/p>\n<h3>F\u00fcr Toleranz und Gewissensfreiheit und gegen jegliche Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.<\/h3>\n<p>Das verlangt nach einer Sexualmoral frei von christlichen und anderen religi\u00f6sen Dogmen und nach staatlicher Anerkennung jeglicher freier, verantwortungsvoller Sexualit\u00e4t unter freien und m\u00fcndigen Menschen. Also weg mit allen Strafrechtsbestimmungen, die diesem Grundsatz widersprechen!<br \/>\nDas verlangt nach der freien Selbstbestimmung der Frau \u00fcber ihren eigenen K\u00f6rper. Also weg mit dem \u00a7 218 und der diskriminierenden \u201eBeratungspflicht\u201c durch kirchliche u.a. Institutionen!<\/p>\n<p>F\u00fcr die freie Selbstbestimmung \u00fcber das eigene Leben und den eigenen K\u00f6rper und gegen jede Diskriminierung wegen der k\u00f6rperlichen und geistigen Verfassung.<br \/>\nDas verlangt nach der uneingeschr\u00e4nkten Anerkennung aller Patientenverf\u00fcgungen durch\u00a0 Staat, Gerichte und Gesundheitseinrichtungen.<br \/>\nDas verlangt auch nach einem Recht auf seinen Freitod im Sinne der Sterbehilfe, wenn der Mensch wegen schwerer gesundheitlicher Probleme nicht mehr leben kann und will.<\/p>\n<p align=\"right\"><strong>Beschlossen vom Landesvorstand<br \/>\nam 11. Juli 2008<\/strong><\/p>\n<h2 align=\"left\">Positionen des DFV Th\u00fcringen zur Sprachpflege<\/h2>\n<h3>Grunds\u00e4tzliches:<\/h3>\n<p>Jegliche Allgemeinbildung beruht auf dem Gebrauch und der Beherrschung der Muttersprache.<br \/>\nDenken ganz allgemein, wie auch freies Denken, verlangt ebenfalls nach Beherrschung und\u00a0 allt\u00e4glichen Gebrauch der Muttersprache.<br \/>\nNur wer seine Muttersprache beherrscht, kann auch wirklich Fremdsprachen erlernen und anwenden.<br \/>\nWenn einem Volk Sprache, Kultur und Geschichte genommen werden, verliert es seine Identit\u00e4t und seine Sch\u00f6pferkraft. Daher mu\u00df Deutsch im \u00f6ffentlichen Raum die vorrangige Sprache sein.<\/p>\n<h3>Sprachpolitische Forderungen:<\/h3>\n<p>Gesetzestexte, Verlautbarungen und Werbekampagnen von Bundestag und Bundesregierung,\u00a0 von Landtag und Landesregierung sowie der kommunalen Ebene und nicht zuletzt\u00a0 die Kommunikation mit dem B\u00fcrger m\u00fcssen in verst\u00e4ndlicher deutscher Sprache abgefasst sein.<\/p>\n<p>Bundesregierung, Landesregierung und kommunale Verwaltungen m\u00fcssen als Anteilseigner, Genehmigungsbeh\u00f6rde oder Investor eine durchg\u00e4ngige Verwendung der deutschen Sprache in Beschilderungen und Leitsystemen usw. gew\u00e4hrleisten. Das betrifft u.a. auch die Beschriftung in \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden, Bahnh\u00f6fen, Flugh\u00e4fen und Seeh\u00e4fen. Hier mu\u00df die deutsche Sprache grunds\u00e4tzlich an erster Stelle und in verst\u00e4ndlicher Weise zwingend genutzt werden.<\/p>\n<p>Die allgemeine Unterrichtssprache in Schulen und Hochschulen ist Deutsch. Das Lehrfach \u201eDeutsch\u201c ist in allen Klassenstufen mit der f\u00fcr eine optimale Sprachpflege notwendigen Stundenzahl zu planen. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Vorschuleinrichtungen.<\/p>\n<p>Deutsch mu\u00df wieder die nationale Wissenschaftssprache sein. Konferenzen, Lehrveranstaltungen usw. in Deutschland und mit \u00fcberwiegend deutschsprachigen Teilnehmern sind grunds\u00e4tzlich deutschsprachig durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Deutsch mu\u00df in der Europ\u00e4ischen Union eine der Arbeits- und Ver\u00f6ffentlichungssprachen sein. Dies um so mehr, weil Deutsch in der EU die am meisten gesprochene Muttersprache ist.<\/p>\n<p>Die Spitzenverb\u00e4nde der privaten Wirtschaft sollen sich daf\u00fcr einsetzen, dass Gebrauchs- oder Betriebsanleitungen, Bedienelemente sowie die Garantievoraussetzungen eines im Inland vertriebenen Produktes auch in deutscher Sprache abgefasst sind.<\/p>\n<p>Privaten Unternehmen in Industrie, Medien, Handel und Dienstleistungen sollte es Verpflichtung sein, sich im Inland ausschlie\u00dflich der deutschen Sprache zu bedienen. Das Verwenden der deutschen Sprache betrifft nicht nur die interne Kommunikation, sondern ganz besonders\u00a0 Werbung, \u00d6ffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit den Kunden. Die Deutschsprachigkeit soll neben Produkt- und Dienstleistungsbezeichnungen auch f\u00fcr alle schriftlichen Dokumente wie Rechnungen, Vertr\u00e4ge Formulare usw. gelten.<\/p>\n<p>Die deutsche Rechtschreibung mu\u00df einheitlich geregelt sein. Die Unsinnigkeiten der sogenannten Rechtschreibreform sind r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p>Deutsche Liedtexter und deutsche S\u00e4nger sollen sich an ihr deutsches Publikum \u00fcberwiegend in deutscher Sprache wenden. Fernsehen und Radio sollen in verst\u00e4rktem Ma\u00dfe deutschsprachige Musik senden.<\/p>\n<p>Auch die deutschen Mundarten sollen gesch\u00fctzt und gepflegt werden, denn diese sind ein fester Bestandteil der regionalen Geschichte und nationalen Besonderheiten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"right\"><strong>Beschlossen vom Landesvorstand<br \/>\nam 11. Juli 2008<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>F\u00fcr die Durchsetzung der Trennung von Staat und Kirche<\/h2>\n<h2>und f\u00fcr die Trennung der\u00a0 Kirche von der Schule<\/h2>\n<h3>Allgemeines und Verfassungsrechtliches:<\/h3>\n<p>Der DFV Th\u00fcringen vertritt traditionell die Interessen konfessionsfreier Menschen. Die Verwirklichung der Trennung von Staat und Kirche sollte in einem modernen freiheitlich-demokratischen Staatswesen eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit sein.<br \/>\nDiese Trennung ergibt sich zwingend aus der verfassungsm\u00e4\u00dfig gebotenen Neutralit\u00e4t des Staates in Religions- und Weltanschauungsfragen.<br \/>\nDie Durchsetzung dieses Trennungsgebotes im Freistaat Th\u00fcringen ist um so dringender, weil sich mehr als zwei Drittel der Staatsb\u00fcrger\/der Einwohner dieses Bundeslandes als konfessionsfrei bekennen. Die Trennung von Staat und Kirche bekam in Deutschland bereits nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im Jahre 1919 Verfassungsrang. Dabei griff die Weimarer Nationalversammlung zwar nicht\u00a0 auf ein der Verfassung vorgelagertes Verst\u00e4ndnis des Laizismus zur\u00fcck, doch sie schuf einen eigenen Regelungskomplex, der auf Religionsfreiheit, weltanschaulicher Neutralit\u00e4t des Staates und Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften beruht. Die Religionsaus\u00fcbung wurde damit zwar nicht zur Privatsache erkl\u00e4rt, sondern sie blieb \u00f6ffentliche Angelegenheit, die jedoch dem Staat entzogen wurde. Die rechtlichen Grundlagen bildeten die Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung. Diese sind durch Artikel 140 GG nach wie vor Bestandteil des geltenden Verfassungsrechts.<\/p>\n<h3>Trennung der Kirche von der Schule:<\/h3>\n<p>F\u00fcr uns Th\u00fcringer Freidenker hei\u00dft Trennung der Kirche von der Schule im einzelnen:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00d6ffentliche Pflichtschulen m\u00fcssen als Gemeinschaftsschulen weltanschaulich neutral sein.<\/li>\n<li>Eine Missionierung und Glaubensunterweisung ihrer Sch\u00fcler, die zu mehr als zwei Drittel nicht konfessionell gebunden sind, darf nicht erfolgen, schon gar nicht zu Lasten aller B\u00fcrger\/Steuerzahler. Die Diskrepanz bei der Verteilung von materiellen Ressourcen und dem real gegebenen konfessionsfreien Leben eines erheblichen Teiles der Bev\u00f6lkerung der BRD, im Osten sogar der Bev\u00f6lkerungsmehrheit,\u00a0 darf nicht auf dem R\u00fccken aller Kinder weitergef\u00fchrt werden und sie darf diese neue Generation nicht unsinnig spalten.<\/li>\n<li>Verfassungs- und sonstige gesetzliche Bestimmungen, die Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach und Lehrplanbestandteil garantieren, sind aufzuheben.<\/li>\n<li>Daraus folgt auch, dass es keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Zwangs-\u201aErsatz\u2019-Unterricht (z.B. Ethik) geben darf. Denn das unterstellt einen Bedarf an moralisch-sittlichem Nachhilfeunterricht f\u00fcr konfessionsfreie Sch\u00fcler.<\/li>\n<li>Der verfassungsm\u00e4\u00dfig postulierten Religions- und Weltanschauungsfreiheit entspr\u00e4che ein Unterrichtsfach, das von einem neutralen Standpunkt \u00fcber die Geschichte von Religionen und philosophischen Richtungen aus allen Kulturkreisen der Menschheit informiert und so die m\u00fcndige, eigenverantwortliche Orientierung des Einzelnen erm\u00f6glicht und bef\u00f6rdert.<\/li>\n<li>Unterweisungen in Religion sind interne Angelegenheiten der Kirchen und Glaubensgemeinschaften, sowohl der christlichen als auch der nichtchristlichen, und\u00a0 haben ausschlie\u00dflich mit ihren Kr\u00e4ften und in deren eigenen R\u00e4umlichkeiten stattzufinden.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>F\u00fcr ein Schulgesetz, das dem Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche<br \/>\nsowie der Kirche von der Schule entspricht:<\/h3>\n<p>Ein diesen Anforderungen und Gegebenheiten\u00a0 entsprechendes Schulgesetz im Freistaat Th\u00fcringen steht noch aus. Das bisherige Schulgesetz, wie auch ein Entwurf f\u00fcr dessen Neufassung (insbesondere \u00a7 42 zum Religionsunterricht in der Schule) sind f\u00fcr den DFV Th\u00fcringen nicht hinnehmbar.<\/p>\n<p>Wir fordern dessen Streichung sowie den Ersatz desselben in etwa nachstehender Form:<br \/>\n\u00a7 42: Die Staatliche Schule des Freistaates Th\u00fcringen bietet in einem ordentlichen Lehrfach &#8222;Werte und Normen&#8220; allgemeinbildenden, ethisch-humanistisch erziehenden, lebens- und religionskundlichen Unterricht an &#8211; bekenntnisfrei, religi\u00f6s und weltanschaulich neutral.<br \/>\nDas Fach soll &#8222;&#8230; Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in besonderem Ma\u00df darin unterst\u00fctzen, ihr Leben selbstbestimmt und verantwortlich zu gestalten und ihnen helfen, sich in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft mit ihren vielf\u00e4ltigen Wertvorstellungen und Sinnangeboten zunehmend eigenst\u00e4ndig und urteilsf\u00e4hig zu orientieren&#8220;.<\/p>\n<p>Der DFV Th\u00fcringen wendet sich dagegen, dass die jungen Menschen der n\u00e4chsten Generation bereits im Kindesalter und in der Schule in Konfessionen und Konfessionsfreiheit gespalten werden und da\u00df die allgemeing\u00fcltigen Lebensfragen, Werte und Normen in abgetrennten Lerngemeinschaften behandelt weden sollen. Wir Freidenker sind dagegen, dass diese Trennung mit dem allgemeinen Schulzeugnis kenntlich festgeschrieben wird und einzelne Religionsgemeinschaften ihre Mitglieder in den \u00f6ffentlichen Schulen einem gemeinsamen Lernen aller Kinder entziehen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Religionsgemeinschaften sollen die dazugeh\u00f6rige religi\u00f6se Bildung ihrer Mitglieder ausschlie\u00dflich\u00a0 in den eigenen R\u00e4ume erteilen.\u00a0 Der DFV Th\u00fcringen wendet sich deshalb letztlich dagegen, dass die christlichen Kirchen mit Billigung des Staates in Th\u00fcringen, bereits allein durch den Einsatz von Klerikern als Schullehrer respektive Religionskundelehrer Missionierung betreiben d\u00fcrfen und dass der Staat das Schulwesen in den Dienst einer christlichen Missionierung stellt.<\/p>\n<p>Der DFV Th\u00fcringen wendet sich auch dagegen, dass Vorschuleinrichtungen (Kinderg\u00e4rten und Kita) in gro\u00dfem Ma\u00dfe religi\u00f6sen Tr\u00e4gern \u00fcbergeben worden sind bzw. immer noch \u00fcbergeben werden. Schon hier wird der Missionierung T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet. Der DFV Th\u00fcringen setzt sich daher daf\u00fcr ein, dass Vorschuleinrichtungen ausschlie\u00dflich von kommunalen oder religi\u00f6s und weltanschaulich neutralen Freien Tr\u00e4ger betrieben werden d\u00fcrfen. \u00dcbertragungen an religi\u00f6se Tr\u00e4ger sind r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<h3>Vorschl\u00e4ge des DFV Th\u00fcringen f\u00fcr die Ausgestaltung eines lebenskundlichen Lehrfaches<\/h3>\n<p>Aus Sicht des DFV Th\u00fcringen sollten in einem Lehrfach \u201eWerte und Normen\u201c (oder auch als Lebenskundeunterricht oder LER \u201eLebensgestaltung \u2013 Ethik \u2013 Religionskunde\u201c\u00a0 zu benennen) die Idee eines Stufenkonzeptes umgesetzt werden.<br \/>\na) Eine Grundstufe umfasst die Jahrgangsstufen 1 &#8211; 4. Hier wird Humanistische Lebenskunde mit ein bis zwei Wochenstunden als neues Fach angeboten und bereitet so auch auf den LER-Unterricht ab Jahrgangsstufe 5 vor.<br \/>\nb) In einer 1. Aufbaustufe, umfassend die Jahrgangsstufen 5 &#8211; 10, ist Lebenskunde ein Unterricht f\u00fcr jene Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die sich \u00fcber LER hinaus mit der Tradition, mit den Werten und mit den Ideen des weltlichen Humanismus in einer f\u00fcr ihr Leben fruchtbringenden Weise besch\u00e4ftigen wollen. Wo die Voraussetzungen daf\u00fcr g\u00fcnstig sind, k\u00f6nnten ab Klasse 5 auch fach\u00fcbergreifende Projekte mit dem Fach LER erprobt werden. Daf\u00fcr bieten sich besonders Themen mit besonderer Betonung der Werteerziehung an, wie z.B.&#8220; Gewalt und Gewaltlosigkeit&#8220;, &#8220; Toleranz statt Rechtsextremismus&#8220;, &#8220; Dialog statt Kampf der Kulturen&#8220; u.\u00e4.<br \/>\nc) Eine 2.Aufbaustufe umfasst die Jahrgangsstufen 11 &#8211; 13 an Gymnasien. Hier k\u00f6nnten zusammen mit den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern f\u00fcr sie besonders interessante Themen wie &#8222;Humanismus und Lebenskunst&#8220;, &#8222;Humanismus und Religionen &#8220; usw. als Kurse oder Projekte konzipiert und erprobt werden.<\/p>\n<p><strong> Zur Behandlung von Religionen in einem solchen Lehrfach:<\/strong><\/p>\n<p>Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sollen bei der Entwicklung ihrer F\u00e4higkeiten zur selbstbestimmten Orientierung bei Grundfragen des Menschseins unterst\u00fctzt werden, so auch bei der Entwicklung ihrer Welt- und Lebensanschauung. Deshalb geh\u00f6rt zum Lebenskundeunterricht nicht nur das Kennenlernen des weltlichen Humanismus, sondern auch die Besch\u00e4ftigung mit allen Religionen und anderen Weltanschauungen. Dabei wird der Unterricht Kompetenzen daf\u00fcr vermitteln, mit religi\u00f6s gl\u00e4ubigen Kindern und Jugendlichen unvoreingenommen reden zu k\u00f6nnen und daf\u00fcr auch ein Grundwissen \u00fcber Religionen aufbauen helfen. Religionen und andere Weltanschauungen werden nicht diffamiert oder l\u00e4cherlich gemacht, sondern als Bem\u00fchungen von Menschen interpretiert, Antworten auf existenzielle Fragen zu finden. Zugleich werden ideologische Funktionen und gesellschaftliche Rollen von Religionen und Weltanschauungen analysiert. Alle Religionen und Weltanschauungen werden letztlich daran gemessen, welches Verh\u00e4ltnis sie zu den Menschenrechten formulieren und praktizieren.<\/p>\n<p align=\"right\"><strong>Beschlossen vom Landesvorstand<br \/>\nam 10. September 2008<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Positionen des DFV Th\u00fcringen zur Schule sowie zu Bildung und Erziehung<\/strong><\/h2>\n<p><em><strong>&#8222;Die Schule muss ein Lern- und Lebensort f\u00fcr alle Kinder und Jugendlichen sein, in dem Kultur, soziale Kompetenz und Demokratie unmittelbar vermittelt und erlebbar sind!&#8220;<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Wir Th\u00fcringer Freidenker sehen deshalb Bedarf f\u00fcr eine Neugestaltung des Schulwesens und treten dabei f\u00fcr folgende Grunds\u00e4tz und Ziele ein:<\/p>\n<ul>\n<li>In den Bereichen der \u00d6ffentlichkeit, die staatlicher Verantwortung unterliegen, darf keine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft benachteiligt werden; Schule ist daher als Lern- und Lebensort nach dem Gleichheitsgrundsatz zu gestalten.<\/li>\n<li>Grund-, Regelschule und Gymnasium m\u00fcssen bekenntnisfreie Schule werden. Das beinhaltet die Abschaffung des den Generationenverband spaltenden Pflicht-Paar-Faches Religion \/ Ethik und die Einf\u00fchrung des bekenntnisfreien gemeinsamen Unterrichtsfaches Lebenskunde \/ LER f\u00fcr alle Kinder. Die Lehrinhalte dieses neuen Faches sind von einer unabh\u00e4ngigen Expertengruppe zu erarbeiten.<\/li>\n<li>Bildung und Erziehung sind als ganzheitlicher Prozess in Kindertagesst\u00e4tten, Schulen bis zur beruflichen Erstausbildung zu organisieren; Polytechnischer Unterricht ist in allen Schulformen anzubieten.<\/li>\n<li>Einf\u00fchrung eines Vorschuljahres als Pflicht f\u00fcr alle Kinder<\/li>\n<li>Gemeinsames, integratives Lernen mindestens bis zur Klasse 6, m\u00f6glichst sogar bis zu Klasse 8<\/li>\n<li>Abschluss der einzelnen Klassenstufen durch einheitliche Pr\u00fcfungen. Dies setzt die Abstimmung der Lehrpl\u00e4ne der weiterf\u00fchrenden Schulen (bisher Regelschule ab Klasse 5, Gymnasium ab Klasse 5) voraus; st\u00e4rkere F\u00f6rderung der Gesamtschulen (IGS, KGS )<\/li>\n<li>Festlegung einer angemessenen Obergrenze der Klassenfrequenz und Verminderung der Lehrerstundenzahl; Abbau des Leistungsdruckes und st\u00e4rkere Zuwendung zur einzelnen Pers\u00f6nlichkeit<\/li>\n<li>Aufwertung des Lehrerstandes in der Gesellschaft, das bedeutet sowohl eine angemessene Bezahlung, als auch die normale Vollzeitanstellung sowie den Verzicht auf Einsatz von Nichtp\u00e4dagogen bzw. 1-\u20ac-Jobbern in Hort und schulischer Freizeitgestaltung; Orientierung der P\u00e4dagogen auf die Erf\u00fcllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages als einem ganzheitlichen Prozess<\/li>\n<li>Verbesserung bzw. Neu- und Umorientierung der Lehrerausbildung durch verst\u00e4rkte Praxisorientierung<\/li>\n<li>Bef\u00e4higung aller P\u00e4dagogen zur sozialp\u00e4dagogischen Betreuung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler; Erziehungsberatung in den Schulen<\/li>\n<li>verst\u00e4rkte Zusammenarbeit mit allen f\u00fcr die Erziehung Verantwortlichen, insbesondere mit den Eltern<\/li>\n<\/ul>\n<p align=\"right\"><strong>Beschlossen vom Landesvorstand<br \/>\nam 10. September 2008<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grundsatzerkl\u00e4rung Wir Freidenker stehen ein: F\u00fcr die strikte Trennung von Staat und Kirche und der Kirche von der Schule. Das verlangt nach der Eliminierung jeglichen \u201eGottes\u201c-Bezuges aus Grundgesetz und Landesverfassungen und das bedeutet auch die Unzul\u00e4ssigkeit der religi\u00f6sen Eidesformel im \u00f6ffentlichen Leben. Das verlangt nach \u00f6ffentlichen R\u00e4umen frei von religi\u00f6sen Symbolen. 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Februar 2016","format":false,"excerpt":"von Dorothea Bernstein 1999 \u00e4u\u00dferte sich Bernhard Vogel, der damalige Ministerpr\u00e4sident Th\u00fcringens, zum Thema Jugoslawien folgenderma\u00dfen: \u201eWir wollen, dass die Zeit deutscher Sonderrechte zu Ende ist. Wir sprechen mit; wir entscheiden mit; wir verantworten mit. Wir wollen nicht nur Anspr\u00fcche stellen, sondern auch unsere Verpflichtungen erf\u00fcllen. Und wir teilen nicht\u2026","rel":"","context":"\u00c4hnlicher Beitrag","block_context":{"text":"\u00c4hnlicher Beitrag","link":""},"img":{"alt_text":"","src":"","width":0,"height":0},"classes":[]},{"id":154,"url":"https:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/index.php\/kreisverbaende\/kv-erfurt\/texte\/","url_meta":{"origin":21,"position":5},"title":"Texte","author":"Webmaster","date":"3. Februar 2016","format":false,"excerpt":"Werden und Ende der weltlichen Schule in Erfurt Von Dr. G\u00fcnter Schwade Bereits Mitte des 17. 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In dieser Zeit war der Unterricht aber an Konfessionen gebunden und Religion\u2026","rel":"","context":"\u00c4hnlicher Beitrag","block_context":{"text":"\u00c4hnlicher Beitrag","link":""},"img":{"alt_text":"","src":"","width":0,"height":0},"classes":[]}],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/21","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=21"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/21\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":75,"href":"https:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/21\/revisions\/75"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.thueringen.freidenker.org\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=21"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}